
TAH vom 30. Dezember 2009
Volksbank Weserbergland informiert über Neuregelungen bei der Anlageberatung in Wertpapieren
Ab Jahresbeginn 2010 gelten bei der Anlageberatung in Wertpapieren neue gesetzliche Regelungen. Von Bedeutung sind die Neuerungen für Kunden, die beispielsweise Aktien, festverzinsliche Wertpapiere, Fonds oder Zertifikate kaufen oder verkaufen und sich dabei beraten lassen.
„Unser Haus bietet bereits seit jeher eine qualitativ hochwertige und absolut faire Beratung an. Denn es ist elementarer Teil des genossenschaftlichen Geschäftsmodells, unsere Mitglieder zu fördern und unsere Kunden gut zu beraten“, erläutert Rolf Haas, Prokurist der Volksbank Weserbergland eG. Die Volksbank stelle sich daher den Neuregelungen bei der Anlageberatung und informiere ihre Kunden schnell und transparent über die ab 2010 geltenden Änderungen.
Ab Jahresbeginn 2010 erhält jeder Kunde, der von seiner Bank in Wertpapieranlagen beraten worden ist, nach Abschluss der Beratung ein schriftliches Protokoll. In diesem Beratungsprotokoll sind die wesentlichen Aspekte des Beratungsgesprächs zusammengefasst. Es enthält unter anderem Angaben zum Anlass der Anlageberatung, zur Dauer des Beratungsgesprächs sowie die Angaben des Anlegers zu seinen Anlagezielen, seinen finanziellen Verhältnissen, seiner Risikobereitschaft, seinen Kenntnissen und Erfahrungen. Weiterhin gehören die von der Bank erteilten Informationen über die empfohlenen Wertpapiere zum Beratungsprotokoll. Die erteilten Empfehlungen und die für diese Empfehlungen genannten wesentlichen Gründe werden ebenfalls im Protokoll erfasst. Der Kunde erhält eine vom Anlageberater unterschriebene Ausfertigung des Protokolls.
Über die Neuerungen geben alle Finanzberaterinnen und -berater der Volksbank Weserbergland gern Auskunft.
