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Volksbank Weserbergland eG
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Beratung

 

Persönliche Beratungen erhalten Sie bei Hospizvereinen, Notaren und bei verschiedenen Verbraucherzentralen.

Sinnvolle Kombinationen

  • Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
  • Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
  • Keinen Sinn macht die Kombination von Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung

Bitte beachten Sie!

Nehmen Sie sich genügend Zeit bei Ihren Entscheidungen und informieren Sie sich gründlich!
Bevor Sie Personen für das Amt des Betreuers oder Bevollmächtigten benennen, sollten Sie unbedingt deren Einverständnis einholen und mit diesen über Ihre Wünsche beim Ausführen des Amtes sprechen!

Durch Eingabe des jeweiligen Begriffes in einer Internetsuchmaschine (z.B. www.google.de) finden Sie eine Reihe von Musterformularen zum Speichern auf Ihrem Rechner. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Empfehlung für einen bestimmten Vordruck abgeben können. Wir unterstützen Sie jedoch gerne bei der Suche nach einem standesrechtlichen Berater.