
Todesfall
Orientierung für Hinterbliebene
Gerade wenn die Kraft fehlt, ist Kraft nötig. Denn kurz nach einem Todesfall gibt es für Hinterbliebene einiges zu tun: Anträge stellen, Fristen beachten und vieles mehr. Orientierung ist nötig.
Sofort regeln
- Arzt rufen, der eine Todes-Bescheinigung ausstellt.
- Verwandte, Freunde und ggf. Arbeitgeber benachrichtigen.
- Standesamt spätestens am folgenden Werktag informieren und Sterbe-Urkunde beantragen.
- Lebens- und Unfall-Versicherung innerhalb von 24 Stunden benachrichtigen.
- Bestattungs-Unternehmen, Friedhofs-Verwaltung und Pfarramt kontaktieren.
- Testament beim Nachlassgericht abliefern.
Frühzeitig regeln
- Krankenkasse, Rentenstelle und andere Versorgungs-Träger und Versicherungen des Verstorbenen informieren.
- Gegebenenfalls Überbrückungs-Geld, Hinterbliebenen-Rente und/oder betriebliche .Altersversorgung beantragen.
- Wohnung unter Umständen kündigen.
- Erbschein beim Nachlassgericht beantragen, sofern kein öffentliches Testament vorliegt.
- Bei Unklarheiten oder Erbschafts-Auseinandersetzungen einen Notar einschalten.
Bankgeschäfte regeln
Als Erben sollten Sie schnell prüfen, ob Dritte eine Bankvollmacht besitzen und sie gegebenenfalls widerrufen. Wenn Sie nicht bevollmächtigt sind, können Sie sich durch einen Erbschein ausweisen.Fragen Sie unsere Berater nach allen Konten, Depots sowie Verträgen des Verstorbenen und fügen Sie die Werte zum Todestag einer Liste über Vermögen hinzu. Erfassen Sie auch die Verbindlichkeiten des Erblassers, wie zum Beispiel Ratenkredit-Schulden oder überzogene Konten.
Lassen Sie die VR-BankCard sowie alle Kreditkarten des Verstorbenen sofort sperren. Informieren Sie die zuständige Filiale oder benutzen Sie die entsprechenden Kartensperr-Rufnummern.
Bei Fragen wenden Sie sich an unsere Berater. Sie helfen Ihnen gerne weiter.
