Navigation überspringen
Home
Privatkunden
Firmenkunden
Landwirte
Junge Kunden
50 plus
Online Banking
Karriere
Wir für Sie
Online Banking
Weitere Informationen
Börse-Aktuell
Service
Volksbank Weserbergland eG
BLZ: 27290087
Sitemap | Vermittler-Info | AGB + Sonderbedingungen | Impressum | Datenschutzhinweis | Nutzungsbedingungen

Der Fiskus erbt mit!

Steuern sparen

Denken Sie immer auch an den Erben, den Sie sich nicht selbst ausgesucht haben: den Staat. Er erbt mit in Form der Erbschaftssteuer.

Freibeträge nutzen

 Wenn Sie nicht wollen, dass der Fiskus finanziell Anteil nimmt, können Sie schon zu Lebzeiten Vermögen in Form von Schenkungen auf Ihre späteren Erben übertragen. Ehepartner beispielsweise haben einen Freibetrag von 307.000 Euro. Zwischen den Schenkungen müssen zehn Jahre vergehen, bevor der Freibetrag erneut genutzt werden kann. 


Immobilie sichern 

Bei verheirateten sowie unverheirateten Paaren sollten sich beide Partner ins Grundbuch eintragen lassen. So bleibt kein Zweifel, wem was gehört und am Ende zusteht.
Wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten an Ihre nächsten Erben übertragen möchten, sollten Sie sich mit einem Schenkungsvertrag absichern, der Ihnen zum Beispiel ein lebenslanges Wohnrecht zusichert.

Beraten Sie sich mit einem Notar über die für Sie beste Lösung. Verlieren Sie bei allen steuerlichen Aspekten aber nicht Ihre persönlichen Interessen aus den Augen. 


Geschenkt ist Geschenkt 

Schenkungs-Versprechen müssen grundsätzlich notariell beurkundet und innerhalb von drei Monaten dem Finanzamt gemeldet werden. Steuersätze und Freibeträge sind bei Schenkung und Erbschaft gleich. Der steuerliche Vorteil bei der Schenkung liegt nur darin, dass nach zehn Jahren der Steuer-Freibetrag erneut genutzt werden kann.

Geschenke kommen von Herzen. Doch sollten Sie auch daran denken, dass Ihr eigenes Auskommen gesichert ist. Denn Schenkungen lassen sich nur schwer wieder rückgängig machen.