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Pflichtteil

 

Du bist enterbt!", schreit der Vater seinen Sohn an. Das ist halb so schlimm, wie es sich anhört. Denn der Sohn behält in der Regel sein Recht auf den Pflichtteil, auch wenn der Vater ihn per Testament "enterbt".

Die Nächsten sind geschützt

Der Streit kostet den Sohn zwar eine Hälfte seines gesetzlichen Erbteils, aber die andere Hälfte bleibt ihm noch. Wenn der Vater an Stelle des Sohnes gerne seinen Kegelbruder als Haupterben einsetzen möchte, ist das sein gutes Recht. Denn es gilt die "Testier-Freiheit". 

Ein Streit unter Geschwistern kann teuer zu stehen kommen. Sie gehen ganz leer aus, wenn Bruder oder Schwester Sie testamentarisch von der Erbfolge ausschließt.

Einen gesetzlichen Anspruch auf den Pflichtteil haben nur:

       - Ehegatte
       - Kinder und Enkel
       - Eltern

Auch hier gilt wie bei der gesetzlichen Erbfolge: Immer der Reihe nach!